Das Interview mit Erci Bakircioglu
Hallo Erci, wie kam es zur Gründung der WATEC GmbH & Co. KG und wie bist du in den Themenbereich Risikoabschätzung gekommen?
Mein GEschäftspartner Erkan und ich kennen uns schon seit Kindertagen und sind über viele Jahrzehnte befreundet. Da er schon viel Erfahrungen im Bereich Trinkwasseranalysen hatte und ich schon immer mit ihm ein Unternehmen gründen wollte, entschieden wir uns 2021 die WATEC GmbH & Co. KG auszugründen. Seine technischen Erfahrungen und mein Berufsweg als gelernter Bankkaufmann sind die perfekte Kombination für Kundenakquise und einen hohen Qualitätsstandard.
Was genau ist eine Risikoabschätzung nach Trinkwasserverordnung und wann wird sie gesetzlich vorgeschrieben?
Die Risikoabschätzung (in der alten Trinkwasserverordnung noch als Gefährdungsanalyse bezeichnet) ist eine umfassende Bestandsaufnahme und systematische Analyse der gesamten Trinkwasserinstallation. Sie wird gesetzlich vorgeschrieben, sobald bei einer Untersuchung der technische Wert für Legionellen erreicht oder überschritten wird.
Wodurch entstehen Legionellen?
Legionellen vermehren sich im Temperaturbereich zwischen 25 und 50 Grad Celsius. Wenn die Warmwasserspeichertemperatur zu niedrig eingestellt ist oder die Zirkulation nicht richtig funktioniert, finden die Bakterien ideale Bedingungen vor. Das ist der mit Abstand häufigste Befund. Darüber hinaus sind leerstehende Wohneinheiten oder Wasserentnahmestellen, die lange Zeit nicht genutzt werden, ein idealer Ort für Legionellenvermehrung.
Wer darf eine Risikoabschätzung durchführen? Gibt es Vorgaben zur Qualifikation?
Ja, das ist ganz klar geregelt. Die Risikoabschätzung muss durch hygienisch-technisch fachkundige Personen durchgeführt werden, beispielsweise mit Qualifikation nach VDI 6023 oder vergleichbarer Fachkunde. Die VDI 6023 ist die Richtlinie „Hygiene in Trinkwasser-Installationen“. Sie legt die Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung fest und definiert die Qualifikationsanforderungen an Sachkundige. Bei uns arbeiten ausschließlich VDI/DVGW 6023-zertifizierte Sachverständige. Das ist für uns nicht nur eine Formalie, sondern ein Qualitätsversprechen. Die Unabhängigkeit des Sachverständigen ist entscheidend für die Qualität und Rechtsgültigkeit der Risikoabschätzung. Wenn jemand, der die Anlage selbst gebaut oder gewartet hat, auch die Risikoabschätzung erstellt, besteht ein Interessenkonflikt. Wir als WATEC sind ein unabhängiges Unternehmen und das ist einer unserer wichtigsten Grundsätze.
Als Hausverwalter habe ich dutzende Objekte zu betreuen. Wann genau trifft mich die Pflicht zur Legionellenuntersuchung und welche Gebäude sind überhaupt betroffen?
Das ist eine der häufigsten Fragen, die wir bekommen. Die Untersuchungspflicht nach § 31 der Trinkwasserverordnung gilt für Gebäude, in denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (dazu zählt auch die Vermietung von Wohnungen) abgegeben wird und die folgenden Kriterien erfüllen:
- Es gibt eine Anlage zur Trinkwassererwärmung mit einem Speicherinhalt von mehr als 400 Litern, oder
- der Inhalt der Trinkwasserleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle beträgt mehr als 3 Liter
- Die Anlage enthält Duschen oder andere Einrichtungen, in denen Wasser vernebelt wird.
- Das Gebäude ist kein Ein- oder Zweifamilienhaus.
Die Untersuchungsintervalle hängen von Anlagenart, Nutzung und behördlicher Bewertung ab. Bei vielen vermieteten Mehrfamilienhäusern ist die systemische Untersuchung zunächst jährlich vorgeschrieben; nach drei aufeinanderfolgenden unauffälligen Untersuchungen kann das Intervall auf drei Jahre verlängert werden. Für Hausverwalter bedeutet das, sie müssen wissen, welche ihrer Objekte unter diese Kriterien fallen, wann die letzte Untersuchung stattfand und wann die nächste fällig ist.

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Was passiert, wenn bei einer Untersuchung Legionellen festgestellt werden?
Sobald der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml erreicht oder überschritten wird, setzen gesetzlich definierte Schritte ein. Der Hausverwalter muss den Wert dem Gesundheitsamt melden. Ab dem Moment, in dem der Befund dem Betreiber vorliegt, läuft die Uhr. Die Hausverwaltung muss muss eine schriftliche Risikoabschätzung erstellen lassen. Basierend auf der Risikoabschätzung müssen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen und dem Gesundheitsamt vorgestellt werden. Die Nutzer bzw. Bewohner der Anlage müssen über die Risikoabschätzung und mögliche Nutzungseinschränkungen informiert werden.
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Gibt es typische Fehler, die bei der Risikoabschätzung gemacht werden? Wie lassen sich diese vermeiden?
Ja, es gibt leider eine Reihe von Fehlermustern, die wir in der Praxis immer wieder sehen. Häufig werden Risikoabschätzungen erstellt, die in der Beschreibung für die Beseitigung des Problems zu allgemein gehalten sind, sodass Objektbesitzer nicht wissen, was sie als nächste Schritte konkret tun müssen. Die Risikoabschätzung muss die Wurzel des Problems identifizieren, benennen und den Lösungsweg aufzeigen. Bei WATEC vermeiden wir all diese Fehler durch unseren strukturierten Prozess: Wir begehen die Anlage vor Ort, prüfen alle Dokumente, identifizieren Ursachen statt Symptome, beziehen den Betreiber ein und liefern eine verständliche, rechtssichere Dokumentation. Das ist unsere Transparenz-Verpflichtung.
Was ist deine Vision für WATEC und für das Thema Trinkwasserhygiene generell?
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Unsere Vision ist es, dass jeder Immobilienbetreiber in Deutschland Zugang zu einer professionellen, rechtssicheren und einfachen Lösung für seine Trinkwasserhygiene hat. Komplexe gesetzliche Anforderungen sollten nicht zu einer Belastung werden, sondern zu einem selbstverständlichen Teil des Immobilienmanagements. Wir bei WATEC haben uns das Ziel gesetzt, der führende Anbieter für Trinkwasserhygiene und Legionellenmanagement im deutschsprachigen Raum zu werden. Das wollen wir durch Rechtssicherheit, Transparenz, Zuverlässigkeit und Entlastung erreichen. Wer mehr erfahren möchte oder seine Trinkwasserhygiene auf den Prüfstand stellen will, kann sich jederzeit an uns wenden. Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos.
Vielen Dank für deinen detaillierten Einblick in dieses Thema.
Es war mir eine Freude.
Das Interview wurde im September 2026 geführt.
Bildnachweis: @unsplash; Autor:in: Beth J; ID okUB5th8QtQ | @ndr | Eigene Fotos & Darstellungen









